EU AI Act: Was Autor:innen ab August 2026 wissen müssen

EU AI Act: Was Autor:innen ab August 2026 wissen müssen
KI-Bild auf Basis eines Fotos von Felix Mittermeier
Hinweis: Dieser Artikel bietet eine Übersicht zum Thema, ersetzt aber keine Rechtsberatung und erhebt keinen Anspruch auf juristische Richtigkeit. Wer juristische Fragen hat, wendet sich bitte an eine Fachperson.

Am 2. August 2026 tritt der EU AI Act vollständig in Kraft. Ab diesem Datum gelten für alle, die KI-generierte Inhalte veröffentlichen, Transparenzpflichten. Auch für Autor:innen.

Die meisten Berichte über den AI Act sind für Verlage, Unternehmensjuristinnen und Compliance-Abteilungen geschrieben, nicht für Autor:innen von Romanen, Sachtexten oder Blogs. Entsprechend schwer verständlich und wenig praxisnah sind die auffindbaren Informationen. Deshalb stelle ich dir hier vor, was für dich als Autor:in wichtig ist und was du ignorieren kannst.

Transparenznotiz: Ich bin kein Jurist und habe mich deshalb bei der Erstellung dieses Artikels von KI unterstützen lassen, um das Regelwerk erfassen und für dich verständlich darstellen zu können.

Was ist der EU AI Act und ab wann gilt er?

Die Verordnung (EU) 2024/1689 ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von KI-Systemen. Sie wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 2. August 2024 in Kraft. Die meisten Regeln gelten aber erst gestaffelt ab 2025 und 2026. Darum ist das Datum im August 2026 so zentral.

  • Februar 2025: Verbote für problematische KI-Praktiken greifen, zum Beispiel für Social Scoring-Systeme und bestimmte biometrische Echtzeit-Überwachungstechnologien.
  • August 2025: Die großen Sprachmodelle (GPAI, General Purpose AI) wie ChatGPT, Claude oder Gemini unterliegen spezifischen Pflichten, auf die ich weiter unten näher eingehe.
  • August 2026: Ab dann greift Artikel 50, der für Textschaffende entscheidend ist, vollständig und die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte ist verbindlich.

Das Gesetz klassifiziert KI-Systeme nach vier Risikoklassen: unannehmbares Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko.

Für Autor:innen ist vor allem die dritte Kategorie relevant: begrenztes Risiko. Hierunter fallen Chatbots und, entscheidend für Textschaffende, KI-generierte Inhalte. Was das genau bedeutet, regelt Artikel 50.

Artikel 50: Was das Gesetz von wem verlangt

Artikel 50 ist der Teil des Gesetzes, mit dem du als Autor:in am ehesten in Berührung kommst. Wichtig ist zunächst eine im Gesetz formulierte Unterscheidung zwischen Anbieter und Betreiber. Anbieter sind die Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln und vermarkten, also beispielsweise OpenAI, Anthropic, Google oder Mistral.

Aber bist du automatisch Betreiber? Nicht ganz. Das Gesetz nimmt ausdrücklich aus, wer KI im Rahmen einer persönlichen und nicht beruflichen Tätigkeit verwendet. Wer also privat mit ChatGPT experimentiert, ohne etwas zu veröffentlichen, fällt nicht unter die Betreiber-Definition.

Der entscheidende Punkt ist die Veröffentlichungsabsicht. Sobald du KI nutzt, um Texte zu erzeugen, die du veröffentlichst – als Buch, Blogartikel, Essay, in welcher Form auch immer –, bist du Betreiber im Sinne des EU AI Acts. Und damit greifen Pflichten, die dich direkt betreffen.

Artikel 50 enthält in Absatz 4 zwei Regeln, die die KI-Verwendung nochmals deutlich differenzieren.
Die erste Regel betrifft Deep Fakes, also KI-generierte oder -manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte. Wer solche Inhalte veröffentlicht, muss das offenlegen. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder vergleichbare Werke gilt dabei eine abgemilderte Pflicht: Der Hinweis muss vorhanden sein, darf aber «in einer angemessenen Weise» geschehen, die «die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt». Eine Notiz am Ende des Textes reicht, es muss kein Hinweis am Anfang sein.

Die zweite Regel betrifft Text. Und hier lohnt es sich, genau hinzuschauen.

Die Textregel: Wo sie greift und wo nicht

Das Gesetz formuliert die Pflicht bei der Texterstellung so: Wer ein KI-System einsetzt, das Text generiert, der zu dem Zweck veröffentlicht wird, «die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren», muss offenlegen, dass der Text künstlich generiert wurde.

Das entscheidende Kriterium ist also nicht «KI-generierter Text», sondern der Zweck, «die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren».

Ein Roman verfolgt diesen Zweck nicht, auch Lyrik nicht. Fiktionale Texte, die unterhalten und emotional bewegen, sind keine Informationstexte über öffentliche Angelegenheiten. Für diese Textsorten greift die Textregel wahrscheinlich gar nicht erst, und zwar nicht aufgrund einer Ausnahme für kreative Arbeiten, sondern weil der Tatbestand nicht erfüllt ist. So jedenfalls wirkt die Formulierung des Gesetzes auf mich als Nicht-Juristen.

Anders sieht es aus bei Texten, die informieren wollen: Blogbeiträge zu gesellschaftlichen Themen, Sachbücher, Newsletter mit Fachinhalten, journalistische Texte. Hier ist die Regel anwendbar. Aber es gibt eine Ausnahme und die sehen wir uns im nächsten Abschnitt genauer an.

Die Ausnahme im EU AI Act: Redaktionelle Kontrolle

Für die Texte zu öffentlichen Angelegenheiten sieht Artikel 50 eine Ausnahme vor, die für Autor:innen zentral ist: Die Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn die KI-generierten Inhalte «einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden» und eine natürliche oder juristische Person «die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt».

Wer KI als Werkzeug beim Schreiben von Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse einsetzt, generierte Texte überarbeitet und schließlich unter eigenem Namen veröffentlicht, trägt diese redaktionelle Verantwortung. Die Kennzeichnungspflicht entfällt damit. Wie die Überprüfung genau durchzuführen ist, definiert das Gesetz nicht. Eine rein formale Kontrolle wird voraussichtlich nicht reichen; gemeint ist wahrscheinlich eine inhaltliche Prüfung.

Fazit: Für Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse gilt: Wer überarbeitet und redaktionell verantwortet, muss nicht kennzeichnen. Für fiktionale greift die Textregel wahrscheinlich nicht. Für KI-generierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte in deinem Werken, z.B. Buchcover oder -trailer, gilt dagegen die abgeschwächte Pflicht der Deep-Fake-Regel: Dass KI mitgewirkt hat, muss erkennbar sein, aber in einer Form, die das Werk nicht beeinträchtigt.

Das ändert allerdings nichts daran, dass Transparenz gegenüber dem Publikum generell empfehlenswert ist. Auch wenn die Kennzeichnungspflicht entfällt, bleibt die Frage, ob du als Autor:in offen kommunizieren willst, wie du arbeitest und wie du es sichtbar machst. Aber das ist ein anderes Thema, auf das ich in einem zukünftigen Artikel detailliert eingehen werde.

Luka Peters

Luka Peters

Ich schreibe Literatur - und über Literatur und Technologie. Mich interessiert, wie Digitalität Schreiben, Lesen, Denken und Lernen verändert.

Was der EU AI Act für dich in der Schreibpraxis bedeutet

Drei Szenarien aus der Schreibpraxis und wie sich der EU AI Act jeweils auswirkt:

Roman, Kurzgeschichte, Lyrik: Die Textregel greift wahrscheinlich gar nicht, weil diese Texte nicht zum Zweck der öffentlichen Information veröffentlicht werden. KI-Nutzung bleibt deine eigene Entscheidung, die du niemandem gegenüber rechtlich ausweisen musst. Transparenz bleibt aber eine Frage des Berufsethos. Es kann aber sein, dass Verlage, Literaturzeitschriften und andere Publikationswege von dir eine Ausweisung deiner KI-Nutzung verlangen. Und wenn du als Selfpublisher:in veröffentlichst, kann dein Transparenzhinweis zukünftig für dein Publikum ein Qualitätsmerkmal sein. Im Kontext des AI Act ist für Selfpublisher:innen vor allem der Buchumschlag relevant: Ein KI-generiertes Cover fällt unter die Bilderregel, nicht unter die Textregel – dank der abgemilderten Pflicht für künstlerische Werke reicht ein Hinweis im Impressum.

Blog, Newsletter, Essay, Sachbuch: Die Textregel ist anwendbar. Die relevante Ausnahme ist die redaktionelle Kontrolle. Wer die eigene Überarbeitung und redaktionelle Verantwortung nachweisen kann, ist weitgehend aus der Pflicht. Praktisch empfiehlt sich trotzdem ein kurzer Hinweis auf den Arbeitsprozess, zum Beispiel im Impressum oder als Transparenznotiz, bei den Texten, bei denen es zutrifft.

Texte, die unverändert aus einem KI-System übernommen und veröffentlicht werden: Hier greift die Kennzeichnungspflicht. Übernimmt beispielsweise die Redaktion eines Literaturmagazins oder der/die Herausgeber:in einer Anthologie ungeprüft einen vollständig KI-generierten Text, muss das auch so gekennzeichnet werden.

ChatGPT, Claude und Co. und das Urheberrecht

Seit August 2025 unterliegen die großen Anbieter der "KI-Modelle für allgemeine Zwecke" (General-Purpose AI (GPAI)) eigenen Pflichten. Sie müssen technische Dokumentationen bereitstellen, Nutzungsanweisungen publizieren und eine Zusammenfassung ihrer Trainingsdaten veröffentlichen. Das ist zunächst eine Sache der Anbieter, hat aber indirekte Auswirkungen auf alle, die diese Tools nutzen.

Mehr Transparenz über Trainingsdaten bedeutet zum Beispiel, dass die Urheberrechtsdebatte, die schon länger schwelt, konkrete Grundlagen bekommt. Wer hat welche Texte für welches Modell verwendet? Was wurde lizenziert, was nicht? Diese Fragen werden durch die GPAI-Pflichten nicht gelöst, aber sie bekommen zumindest mehr Substanz.

Was du jetzt tun kannst

Erstens: Mach dir klar, wie du KI in deinem Schreibprozess einsetzt. Nutzt du sie für Brainstorming, für Strukturarbeit, für Formulierungsvarianten? Oder übernimmst du ganze Textblöcke unbearbeitet? Die Kennzeichnungspflicht betrifft vor allem den zweiten Fall, nicht den ersten.

Zweitens: Wenn du noch keine Form der Selbstdeklaration für deine Texte hast, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, eine einzuführen. Was bisher eine freiwillige Frage der Transparenz gegenüber dem Publikum, Verlagen und Literatur-Ausschreibungen war, bekommt durch den EU AI Act einen rechtlichen Rahmen: Was verantwortungsvolle Autor:innen ohnehin schon tun, wird jetzt zum Maßstab.

Drittens: Der EU AI Act ist nicht das einzige Signal in diese Richtung. Verwertungsgesellschaften haben längst reagiert. Die VG Wort (Deutschland) verlangt bei der Meldung von Werken eine ausdrückliche Bestätigung: «Ich bestätige hiermit, dass das gemeldete Werk meine persönliche geistige Schöpfung darstellt (vgl. § 2 Abs. 2 UrhG). Insbesondere habe ich dieses Werk nicht ausschließlich durch Verwendung von KI-Systemen erstellt.» ProLitteris (Schweiz) verlangt, dass die geistige Schöpfung mit individuellem Charakter bei KI-Einsatz «auf Verlangen nachgewiesen werden» muss. Das sind zwar keine Kennzeichnungsgebote im Sinne des EU AI Act, aber urheberrechtliche Bedingungen: Wer ein Werk zur Vergütung anmeldet, muss belegen können, dass es ein menschliches Schöpfungswerk ist. Wer ein Werk ausschließlich von KI generieren lässt, kann es gar nicht erst anmelden. Der Trend ist klar: EU AI Act, Urheberrecht und Verwertungsgesellschaften verlangen alle dasselbe auf unterschiedlichen Wegen. Wer KI nutzt, sollte dokumentieren können, wie.

Viertens: Die Situationen im D-A-CH-Raum sind unterschiedlich: in D-A gilt Artikel 50 unstrittig, offen ist nur die Durchsetzung. In CH ist schon unklar, ob er überhaupt greift, denn der EU AI Act erfasst Drittstaaten nur, wenn die Ausgabe eines KI-Systems «in der Union verwendet wird». Dieses Kriterium bezieht sich also auf die Vertriebsstruktur. Ein Verlag oder eine Literaturzeitschrift mit EU-Vertrieb erfüllt es, egal ob für Sachbuch, Roman oder Kurzgeschichtenanthologie. Wer als Herausgeber:in Einsendungen sichtet, redigiert und unter eigener Verantwortung veröffentlicht, ist dadurch im Sinne des EU AI Act «Betreiber» mit redaktioneller Kontrolle. Wer ohne eine vergleichbare Vertriebsstruktur direkt online publiziert, bewegt sich in unklarem Terrain: Reicht schon, dass ein Text zufällig auch in der EU gelesen wird? Dazu gibt es derzeit (Juli 2026) weder Rechtsprechung noch verbindliche Auslegung. Wenn du also als Autor:in in der Schweiz lebst und deine selbst veröffentlichten Texte auch in der EU gelesen werden, solltest du die weitere gesetzliche Entwicklung genau beobachten.

Fazit: EU AI Act pragmatisch betrachtet

Der AI Act verbietet dir nicht, KI zu nutzen. Er verlangt von dir, in bestimmten Situationen transparent zu dokumentieren, dass du sie genutzt hast. Für Autor:innen ist er ein Regulierungsrahmen, der die Realität anerkennt: KI ist im Schreibprozess angekommen, und es ist Zeit, diesen Umstand sichtbar zu machen.

Für literarische Texte greift die Textregel wahrscheinlich nicht, aber hier gebieten Berufsethik und Vorgaben von Verwertungsgesellschaften Ehrlichkeit. Für informierende Texte ist die redaktionelle Kontrolle der entscheidende Ausnahmetatbestand. Deine Selbstdeklaration deckt sich mit dem, was das Gesetz verlangt.

Wenn du dir jetzt als Autor:in Gedanken machst, wie du deine Arbeit transparent darstellen kannst, musst du ab August 2026 nichts überstürzen.


Hast du Fragen zum AI Act, die hier nicht beantwortet werden? Oder setzt du bereits eine Form der Selbstdeklaration ein? Schreib es in die Kommentare.


Quellen:

Artikel 50: Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme | EU-Gesetz über künstliche Intelligenz
Künstliche Intelligenz aus urheberrechtlicher Sicht - Börsenverein
Künstliche Intelligenz, KI, Urheberrecht
Vortrag
Die VG WORT ist ein Rechtsfähiger Verein, in dem sich Autoren und Verlage zur gemeinsamen Verwertung von Urheberrechten zusammengeschlossen haben.

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